Unsere beraterische Haltung basiert auf folgenden Prinzipien und Werten:

Wir beraten und begleiten Menschen in Organisationen zeitgemäßer Unter­nehmens­führung nach den Konzepten der kollegialen Führung und agilen Organi­sations­entwicklung.

Klare äußere Rahmenbedingungen grenzen den kollegial gestaltbaren Rahmen von den nicht disponierbaren Führungsinhalten eindeutig ab. Klare innere Struktur- und Prozessvorgaben ermöglichen der Kollegenschaft einen Start in die Selbstorganisation, ohne die Beteiligten durch Beliebigkeit, zu große Offenheit oder aufwändige Schulungen zu überfordern.

Wir verfügen über eine ausgebildete professionelle systemisch-integrale Haltung. Von unseren Auftraggebern erwarten die Bereitschaft, diese zu adaptieren.

Wir lassen nach dem Sogprinzip eine kollegial verteilte und ziehende Führung wirken – statt von oben vorgegebene Change-Maßnahmen reinzudrücken (per Push-Prinzip). Damit ermöglichen wir mehr Selbstführung, Eigenverantwortung bis hin zu gelebtem Entrepreneurship.

Wir verstehen agile Organisations­entwicklung als dialogischen Prozess, der mit moderierten Kommunikations- und Dialogformaten eine gelebte Feedback-Kultur ermöglicht, bei der wir Berate­rinnen als Lernbegleiterinnen fungieren.

Wir gestalten ergebnisoffene Prozesse, mit denen die Organisationsmitglieder empirisch rückgekoppelt herausfinden können, was wirklich funktioniert. Evolutionär in kleinen Schritten bewirken die Organisationsmitglieder möglicher­weise revolutionären Auswirkungen.

Durch das kleinschrittige erprobende Herantasten ergibt sich das Tempo aus den Möglichkeiten der Organisation. Der Prozess führt zu übergangsweiser oder dauerhafter Koexistenz mit den besteh­enden Führungssystemen – statt zu einer abrupten oder kompletten Umstellung.

Wir möchten im Sinne der All-Verbundenheit einen wert­vollen Beitrag für die Welt leisten.

Voraussetzungen und Ablauf der Aufnahme

Wer Mitglied der Gilde werden möchte, soll bestimmte fachliche und persönliche Voraussetzungen erfüllen und durchläuft verschiedene Aufnahmeschritte.

1

Jedes Mitglied übt als Selbständige oder Angestellte einen zum Zweck der Gilde passenden Beruf aus und verfügt in diesem Bereich über mindestens drei Jahre Berufserfahrung.

2

Der Aufnahmeprozess beginnt dadurch, dass ein erfahrenes Gildenmitglied (mit mindestens einem Jahr eigener Mitgliedschaft) das aufzunehmende Mitglied zu einem Gildentreffen einlädt. Das einladende Mitglied verbürgt sich dafür, dass die Bewerberin die grundsätzlichen Voraussetzungen erfüllt und tritt als Fürsprecher auf.

3

Die Kandidatin stellt sich (innerhalb von 12 Monaten nach Einladung) auf einem Gilden­treffen vor, beispiels­weise durch einen fachlichen Beitrag im Rahmen eines Open Spaces, so dass andere sich zu ihrer Haltung und Qualifikation eine erste Meinung bilden können und möglicher­weise auch zu Fürsprechern werden.

4

Mit der Unterstützung von mindestens drei Fürsprechern beantragt die Kandidatin die Aufnahme beim Aufnahmekreis. Der Aufnahmekreis prüft, ob die Kandidatin die Voraussetzungen erfüllt, gibt die beabsichtige Aufnahme bekannt und allen bestehen­den Mitglieder sechs Wochen lang Gelegenheit, dem Aufnahmeteam mögliche Ein­wände, Fragen oder besondere Meinungen zu nennen.

5

Die Mitglieder des Aufnahmekreises entscheiden unter Würdigung dieser Rück­mel­dun­gen über die Aufnahme mittels einer Wider­stands­abfrage. Standardmäßig existieren die Optionen 1. wird nicht aufgenommen (Ist-Situation), 2. wird aufgenommen. Möglich sind weitere spezielle Vorschläge aus dem Aufnahmekreis. Das Ergebnis der Wider­stands­abfrage wird gegenüber der Kandidatin und der Gilde offen mitgeteilt. Die Einzelvoten sind nur innerhalb des Kreises offen und ansonsten vertraulich.

6

Der Ausschluss eines Mitgliedes läuft ebenso ab: Mindestens drei Gildenmitglieder müssen einen Ausschluss befürworten und beim Aufnahmeteam beantragen. Das Aufnahmeteam gibt, außer wichtige Gründe sprechen dagegen, allen Gildenmitgliedern Gelegenheit, Einwände dazu zu nennen. Das Aufnahmeteam entscheidet mittels Widerstandsabfrage über den Ausschluss oder andere Maßnahmen (bspw. Mediation) sowie über den Grad der Vertraulichkeit des Ablaufes.